Geschichtlicher Hintergrund der Ungaren in
der Schweiz
Seit Jahrhunderten kommen und kamen vereinzelte
ungarische und ungarischstämmige Immigranten in die Schweiz, um sich hier
anzusiedeln und ein neues Leben aufzubauen, teils aus Abenteuerlust teils aus
Herzensangelegenheiten oder gar aus politischer Not heraus. Letzteres war der
Beweggrund für eine grosse Flüchtlingswelle von Tausenden von Ungaren, die in
den Jahren von 1956 in die Schweiz kamen, als das ungarische Volk den
Befreiungsaufstand gegen die kommunistisch-repressive Besatzung und Diktatur
probte erfolglos wie es die nachfolgenden 30 Jahre zeigten. Dank der
weltpolitischen Weitsicht, dem Weltbürgerverständnis und Wohlwollen der
Schweizer Bevölkerung und ihrer Regierung konnte sich damals das Gros der
politischen Flüchtlinge mit der Zeit in der Schweiz niederlassen und alsdann
einbürgern. Kurz gesagt zeichnete und zeichnet sich nach wie vor das Verhältnis
zwischen Schweizern und Ungaren durch Friedfertigkeit, Sympathie und
gegenseitigem Respekt aus. Heute leben in der Schweiz Über 30'000 Ungaren und
Ungarischstämmige, die zu den bestintegrierten Minderheiten in diesem Land
zählen und sich durch familiäre Verflechtungen von Zugezogenen mit Ansässigen
sowie hier aufgewachsenen ungarischen Generationen mit ansässigen Generationen
verbunden und wiederum neue Generationen hervorgebracht haben.
Aus Dank,
Anerkennung und Identitätsbewusstsein möchten die beiden Stifter, Zürcher Ungarn
Verein und Verband ungarischer christlicher Arbeitnehmer in der Schweiz, die von
Hundernten von Donatoren ein Anfangskapital von CHF 200'000. zusammengetragen
haben, eine Stiftung für den Erhalt und die Pflege der ungarischen Kultur in der
Schweiz gründen.
Die Stiftung versteht sich als Bewahrerin und
Impulsgeberin für das ungarische Kulturleben und deren Ausflüsse für die
ganzheitliche ungarische Kultur und Sprache in der Schweiz. Sie möchte dem
ungarischen und ungarischstämmigen Bevölkerungsteil in der Schweiz eine
Begegnungsstätte bieten, damit sie ihren kulturellen Bedürfnissen nachleben und
ihre Verwurzelung im Land stärken kann, was sich wiederum positiv auf
entsprechende Berührungspunkte in der Schweiz auswirken soll.
Im Sinne
der philosophischen Idee einer offenen Gesellschaft legt die Stiftung dabei Wert
auf kulturellen Austausch und Pflege von Beziehungen von Ungaren und
ungarischstdmmigen Generationen zu jenen Schweizern und Menschen jedweder
Nationalitäten, die ihrerseits der ungarischen Gemeinschaft zugetan und mit ihr
kulturell, familiär, freundschaftlich oder anderswie verflochten sind. In diesem
Sinne sollen die Stiftungsaktivitäten gegenseitiges Verständnis und Achtung für
die schweizerische und ungarische Volkskultur fvrdern und integrierend wirken
sowie geistigen Zugewinn in interkulturellen Bereichen für jeden Interessierten
bieten.
Demnach hat das Stiftungswirken allgemein bildenden und das
(geistige) Volkswohl erbauenden Charakter welches aus gesellschaftlicher
Gesamtsicht je ldnger je mehr als besonders fördernswert gilt. In diesem Sinne
trägt die Ungarnhaus-Stiftung für interkulturelle Verständnis bei und nimmt
mithin eine bedeutende soziale Funktion wahr.
Aus den Stiftungsstatuten
und dem oben Ausgeführten erhellt, dass die Stiftungsaktivitäten sich an einen
offenen Destinatärkreis wenden. Die Zweckbindung ist unwiderruflich und die
Stiftungsratsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Nach der in Art.
3 Gründungsurkunde umschriebenen Zwecksetzung und den geplanten Tätigkeiten
stehen die Stiftungsaktivitäten im ausschliesslichen Allgemeininteresse eines
breiten und offenen Personenkreises; sie sind ausschliesslich gemeinnützig, ohne
Eigeninteresse der Stiftung oder der Stifter selber.
Gemäss Art. 3 Abs. 2
lit. a Gründungsurkunde möchte die Stiftung als Grundlage ihres Wirkens eine
geeignete Lokalität kaufen oder mieten, die als Dreh- und Angelpunkt für die
Verfolgung der Stiftungszwecke dienen soll.
Durch weiteres Sammeln von
Gönnerbeiträgen und den Ertrag aus den in Art. 4 Abs. 2 Gr|ndungsurkunde
genannten Quellen wird das Stiftungswirken nach Ermessen des Stiftungsrates auf
die in Art. 3 Abs. 2 lit. b-e Gründungsurkunde genannten Aktivitäten
ausgeweitet:
Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen mit
geselligem und kulturellem Inhalt
Pflege der ungarischer Sprache
Veranstaltung religiöser, politischer und wissenschaftlicher Vorträge, Tagungen
und Kurse
Veranlassung wissenschaftlicher Untersuchungen und Erhebungen
Errichtung und Unterhalt von Bibliotheken und Archiven