Geschichtlicher Hintergrund der Ungaren in der Schweiz

Seit Jahrhunderten kommen und kamen vereinzelte ungarische und ungarischstämmige Immigranten in die Schweiz, um sich hier anzusiedeln und ein neues Leben aufzubauen, teils aus Abenteuerlust teils aus Herzensangelegenheiten oder gar aus politischer Not heraus. Letzteres war der Beweggrund für eine grosse Flüchtlingswelle von Tausenden von Ungaren, die in den Jahren von 1956 in die Schweiz kamen, als das ungarische Volk den Befreiungsaufstand gegen die kommunistisch-repressive Besatzung und Diktatur probte erfolglos wie es die nachfolgenden 30 Jahre zeigten. Dank der weltpolitischen Weitsicht, dem Weltbürgerverständnis und Wohlwollen der Schweizer Bevölkerung und ihrer Regierung konnte sich damals das Gros der politischen Flüchtlinge mit der Zeit in der Schweiz niederlassen und alsdann einbürgern. Kurz gesagt zeichnete und zeichnet sich nach wie vor das Verhältnis zwischen Schweizern und Ungaren durch Friedfertigkeit, Sympathie und gegenseitigem Respekt aus. Heute leben in der Schweiz Über 30'000 Ungaren und Ungarischstämmige, die zu den bestintegrierten Minderheiten in diesem Land zählen und sich durch familiäre Verflechtungen von Zugezogenen mit Ansässigen sowie hier aufgewachsenen ungarischen Generationen mit ansässigen Generationen verbunden und wiederum neue Generationen hervorgebracht haben.
Aus Dank, Anerkennung und Identitätsbewusstsein möchten die beiden Stifter, Zürcher Ungarn Verein und Verband ungarischer christlicher Arbeitnehmer in der Schweiz, die von Hundernten von Donatoren ein Anfangskapital von CHF 200'000. zusammengetragen haben, eine Stiftung für den Erhalt und die Pflege der ungarischen Kultur in der Schweiz gründen.

Die Stiftung versteht sich als Bewahrerin und Impulsgeberin für das ungarische Kulturleben und deren Ausflüsse für die ganzheitliche ungarische Kultur und Sprache in der Schweiz. Sie möchte dem ungarischen und ungarischstämmigen Bevölkerungsteil in der Schweiz eine Begegnungsstätte bieten, damit sie ihren kulturellen Bedürfnissen nachleben und ihre Verwurzelung im Land stärken kann, was sich wiederum positiv auf entsprechende Berührungspunkte in der Schweiz auswirken soll.

Im Sinne der philosophischen Idee einer offenen Gesellschaft legt die Stiftung dabei Wert auf kulturellen Austausch und Pflege von Beziehungen von Ungaren und ungarischstdmmigen Generationen zu jenen Schweizern und Menschen jedweder Nationalitäten, die ihrerseits der ungarischen Gemeinschaft zugetan und mit ihr kulturell, familiär, freundschaftlich oder anderswie verflochten sind. In diesem Sinne sollen die Stiftungsaktivitäten gegenseitiges Verständnis und Achtung für die schweizerische und ungarische Volkskultur fvrdern und integrierend wirken sowie geistigen Zugewinn in interkulturellen Bereichen für jeden Interessierten bieten.
Demnach hat das Stiftungswirken allgemein bildenden und das (geistige) Volkswohl erbauenden Charakter welches aus gesellschaftlicher Gesamtsicht je ldnger je mehr als besonders fördernswert gilt. In diesem Sinne trägt die Ungarnhaus-Stiftung für interkulturelle Verständnis bei und nimmt mithin eine bedeutende soziale Funktion wahr.

Aus den Stiftungsstatuten und dem oben Ausgeführten erhellt, dass die Stiftungsaktivitäten sich an einen offenen Destinatärkreis wenden. Die Zweckbindung ist unwiderruflich und die Stiftungsratsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Nach der in Art. 3 Gründungsurkunde umschriebenen Zwecksetzung und den geplanten Tätigkeiten stehen die Stiftungsaktivitäten im ausschliesslichen Allgemeininteresse eines breiten und offenen Personenkreises; sie sind ausschliesslich gemeinnützig, ohne Eigeninteresse der Stiftung oder der Stifter selber.
Gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. a Gründungsurkunde möchte die Stiftung als Grundlage ihres Wirkens eine geeignete Lokalität kaufen oder mieten, die als Dreh- und Angelpunkt für die Verfolgung der Stiftungszwecke dienen soll.
Durch weiteres Sammeln von Gönnerbeiträgen und den Ertrag aus den in Art. 4 Abs. 2 Gr|ndungsurkunde genannten Quellen wird das Stiftungswirken nach Ermessen des Stiftungsrates auf die in Art. 3 Abs. 2 lit. b-e Gründungsurkunde genannten Aktivitäten ausgeweitet:
Organisation und Unterstützung von Veranstaltungen mit geselligem und kulturellem Inhalt
Pflege der ungarischer Sprache
Veranstaltung religiöser, politischer und wissenschaftlicher Vorträge, Tagungen und Kurse
Veranlassung wissenschaftlicher Untersuchungen und Erhebungen
Errichtung und Unterhalt von Bibliotheken und Archiven